Wichtige Informationen zum Ablauf der Logopädie
Als Kassentherapeutin bin ich selbständig tätig, das heißt, ich bin nicht angestellt, sondern ermögliche Ihnen, dass die Therapien direkt mit der jeweiligen Kassa (ÖGK, BVAEB, SVS)
abgerechnet werden.
Leider müssen Sie in der Praxis (speziell in der Kindertherapie) mit einer längeren Wartezeit rechnen. Ich führe eine Warteliste, die ich gewissenhaft und so rasch wie möglich abzuarbeiten versuche.
Schmerzpatienten (v.a. im Bereich der Stimme oder bei Krebserkrankungen) und neurologische Patienten (bei Parkinson-Erkrankungen, MS, nach Schlaganfällen...) werden
vorgereiht!
Bei Hausbesuchen entsteht – je nach Kapazität – selten eine Wartezeit.
Ärztliche Verordnung:
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss, neben Ihren persönlichen Daten, eine medizinische Diagnose und eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung beinhalten. Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist
Grundvoraussetzung für jegliche logopädische Maßnahme!
Absagen:
Da ich mich in keinem Angestelltenverhältnis befinde, bekomme ich keine Entschädigung für einen Therapie-Ausfall!
Daher ist es unbedingt notwendig, dass Sie mindestens 24h vor Beginn der Therapie absagen! Bei kurzfristigen Absagen muss ich Ihnen einen Selbstbehalt von €45,- verrechnen, der nicht von der Krankenkassa refundiert werden kann.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Die Leistung Ihrer Logopädin setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere:
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
- Administration
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung, wie zum Beispiel Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
- Dokumentation
- Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:
Ich begleite Sie bzw. Ihr Kind auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziele und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mich über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls habe ich das Recht, die Therapie abzubrechen.
Als Logopädin orientiere ich mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Alle Informationen, die Sie mir als Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihrer Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten.